Unser Leistungskatalog
Es gibt grundsätzlich keinen festgelegten einheitlichen „Leistungkatalog“, den ein Hausverwalter zu erbringen hat, die Regelung seiner Aufgaben erfolgt durch den Verwaltervertrag. Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten eines Hausverwalters mit den sich daraus ergebenden Tätigkeiten werden primär definiert durch das Wohnungeigentumsgesetz (WEG) und durch viele weitere gesetzliche Regelungen. Daneben erbringt ein Hausverwalter eine Vielzahl an weiteren Leistungen, die dem Eigentümer oft verborgen sind. Um Ihnen einen Eindruck über unsere Tätigkeiten zu geben, haben wir diese für Sie nachfolgend zusammengestellt:
Das sehen Sie als Eigentümer:
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Eigentümerversammlung
- Rundschreiben
- Aushänge
- Mitarbeit des Verwalters bei Arbeiten und Terminen in der Wohnanlage
- individuelle Leistungen wie Beratung und Information
- Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen
Der Verwaltungsbeirat sieht etwas mehr:
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen
- Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
- Belegprüfung
- Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
- Ortstermine
- Beiratsgespräche
- Korrespondenz und Vorträge
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Das sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
- Überwachen von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
- Rechnungskontrolle Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
- Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
- Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
- Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
- Veranlassen von Holzkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
- Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.
Technische Leistungen
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotspiegeln
- Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
- Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
- Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
- Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich der Abrechnung
- Beauftragen von Sachverständigen
- Kennen und Beachten von z. B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Ortssatzungen, Baumschutzverordnung etc. einschließlich der jeweiligen Durchführungsbestimmungen
Allgemeine Verwaltung
- Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
- Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellen des Protokolls einschließlich Versand
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
- Erteilen von Genehmigungen (Veräußerungen)
- Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Nachbarschaftsrecht etc.
